Grußwort des Ministerpräsidenten
Über 600 private Stiftungen gibt es zurzeit in Schleswig-Holstein, gegründet von Bürgerinnen und Bürgern, die etwas für das Gemeinwesen erreichen wollen. Die Stifterinnen und Stifter zwischen Nord- und Ostsee packen Fragen und Probleme an. Sie übernehmen Verantwortung für andere Menschen und für ihr Lebensumfeld. Wo der Staat nur begrenzt handeln kann, werden sie aktiv und erbringen damit wichtige Leistungen für uns alle.
Ich freue mich auf den Stiftungstag am 16. Mai 2009. Er findet bereits zum dritten Mal statt und in diesem Jahr erstmals in der Landeshauptstadt Kiel. Auch an der Förde gibt es ein reges Stiftungsleben. Neben Einrichtungen zur Förderung von Kunst und Kultur und zur Unterstützung von Wissenschaft und Forschung, neben Stiftungen für hilfebedürftige Menschen oder zum Erhalt der Umwelt setzen sich die Stifter in der Welthauptstadt des Segelns natürlich auch für die Förderung des Segelsports ein. Eine der ältesten Stiftungen Kiels feierte übrigens vor kurzem 750. Geburtstag, während die jüngste gerade einmal zehn Monate alt ist.
Auf dem „Markt der Stiftungen“ wird beim Stiftungstag 2009 die Vielfalt der ehrenamtlichen Stiftungsarbeit in unserem Land zu erleben sein. Und nicht nur das: Die Veranstaltung schafft auch eine wichtige Plattform zum Austausch und macht allen Interessierten Mut, selbst aktiv zu werden. In Diskussionsrunden, Workshops und Vorträgen können sich die Gäste ausführlich über das „Was“, „Warum“ und „Wie“ von Stiftungen informieren. Ich bin sicher, dass der Stiftungstag den Stiftungsgedanken einmal mehr weiter verbreiten wird.
Mein herzlicher Dank geht an die Stiftung „Schleswig-Holsteiner Stiftungstag“. Die Aktiven rund um den Vorsitzenden Dr. Michael Eckstein haben die Veranstaltung begründet und wie immer professionell organisiert. Allen Besuchern und Gästen des dritten Schleswig-Holsteiner Stiftungstages wünsche ich informative Stunden und interessante Gespräche. Lassen Sie sich zum Stiften anregen. Wir brauchen eine aktive Bürgergesellschaft in Schleswig-Holstein. Wir brauchen Sie!
Peter Harry Carstensen
Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat im Jahr 2000 die Merkmale einer Bürgerstiftung definiert:
Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.
Verabschiedet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen auf der 56. Jahrestagung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Mai 2000