Seit Jahren warten Stifter und Stiftungs-Geschäftsführungen auf eine Novelle des Stiftungsrechts in Deutschland. Diese scheint politisch jetzt umgesetzt zu werden. Wolfgang Henze sprach mit Stiftungstag-Vorstand Bernd Hannemann über dieses Thema.
Im Juni 2018 wurde in der Innenministerkonferenz beschlossen, das Stiftungsrecht in Deutschland zu reformieren. Welche Änderungen sind aus Ihrer Sicht unverzichtbar?
Das reformierte Stiftungsrecht sollte die Möglichkeit zur Satzungsänderung einräumen und auch mehr Beweglichkeit in der Anpassung der Stiftungsziele zulassen. Es sollte ein öffentliches Stiftungsregister geschaffen werden, das für mehr Transparenz sorgt und Einblick in Struktur und Zielsetzung einzelner Stiftungen bietet. Die Novelle sollte ebenfalls die Zulegung und die Zusammenlegung von Stiftungszwecken zulassen und eine zeitgemäße Interpretation des Stifterwillens ermöglichen.
Die administrativen Anforderungen für Stifter und Stiftungs-Geschäftsführungen sind über die Jahrzehnte enorm gewachsen. Welche Entlastungsmöglichkeiten würden Sie für diesen Bereich sehen?
Die oft ehrenamtlich tätigen Organvertreter von Stiftungen sollten haftungsrechtlich entlastet werden; die Einführung der sogenannten Business Jugdement Rule wäre hilfreich. Das bisherige Haftungsrecht behindert oft die Übernahme von Verantwortung für Stiftungen im Ehrenamt.
Der Niedrigzins macht vielen Stiftungen zu schaffen. Inwieweit könnte sich ein reformiertes Stiftungsrecht in diesem Zusammenhang positiv auswirken?
Im Falle der finanziellen Not könnte beispielsweise die Zusammenlegung von Stiftungen und eine damit mögliche Professionalisierung für Entlastung sorgen.
Was wäre Ihr größter Wunsch an den Gesetzgeber in Bezug auf eine Reformierung des Stiftungsrechts?
Hilfreich wäre die Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen, dies würde zu mehr Klarheit beitragen und die Stiftungspraxis entlasten. Wünschenswert wäre auch, die Vernetzung von Stiftungen zu fördern. Wir leisten seit vielen Jahren Pionierarbeit in der Förderung des Stiftungswesens in Schleswig-Holstein und würden uns sehr freuen über eine weitergehende Förderung unserer Bemühungen. Wir sehen das als eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.
Grundsätzlich sollte der politische Wille, Stiftungen zu fördern und ihr Wirken zu unterstützen, immer der Maßstab für die Betrachtung sein; es gilt meines Erachtens in diesem Sinne für Erleichterung und Verbesserung zu sorgen.