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Der Stiftungssektor hat mittlerweile eine erhebliche Bedeutung in unserer Gesellschaft und vieles wäre ohne Stiftungen nicht mehr denkbar. Stiftungen fördern und fordern; sie geben Impulse, setzen Themen und gestalten zunehmend gesellschaftliche Realität.

In Stiftungen wird Vermögen gebunden, um weit überwiegend gemeinnützigen Zwecken zu dienen. Neben der wohl bekanntesten Form der rechtlich selbstständigen Stiftung des privaten Rechtes gibt es weitere Möglichkeiten, stifterisch tätig zu werden.

Eine ausgesprochen interessante Variante, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, ist die sogenannte Treuhandstiftung. Diese rechtlich unselbstständige Stiftung ermöglicht unter Anerkennung durch die Finanzverwaltung bei vertretbarem Verwaltungs- und Finanzmittelaufwand einen raschen Einstieg in die Rolle als Stifter; in der Verbindung mit einer erfahrenen und kompetenten Treuhand-Institution eröffnen sich ausgesprochen interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir möchten Ihnen diese besondere Form einer Stiftung mit all ihren Facetten genauer vorstellen und somit die Chancen aber auch die Grenzen einer Treuhandstiftung aufzeigen.

Wir freuen uns, Ihnen mit Frau Christiane Appel eine sehr erfahrene und kenntnisreiche Referentin zu dem Thema „Die Treuhandstiftung“ präsentieren zu können. Die Referentin ist Rechtsanwältin und als Partnerin in der
BRB Unternehmensgruppe interprofessionell mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit dem Hauptsitz in Hamburg tätig.

Gemeinsam mit Ihnen sollen die folgenden Themenkreise erörtert und diskutiert werden:

  • Die Gründung: Schenkung oder Treuhänderschaft?
  • Die Satzungsstruktur der gemeinnützigen Treuhandstiftung
  • Die Trägerinstitution der Treuhandstiftung und deren Rechte sowie Pflichten
  • Aufsichts- und Erlaubnispflichten

Mit regelmäßigen Angeboten zur Fortbildung im Bereich Stiftungswesen möchten wir einen Beitrag leisten zur Förderung einer guten Stiftungsarbeit in Schleswig-Holstein.