Was bleibt? Eine Frage und keine bis viele Antworten. Der Frage „was bleibt?“ widmete sich eine Veranstaltungsreihe, die vom 13. bis 19. März in Lübeck organisiert wurde. „Was macht mein Leben reich?“, „Was möchte ich an die nächste Generation weitergeben?“ und „Wie möchte ich in Erinnerung bleiben?“- In einer angeregten Podiumsdiskussion wurde eine mögliche Antwort auf diese Fragen beleuchtet: Stiftungsarbeit! Michael Haukohl, Stifter der Michael-Haukohl-Stiftung mit Sitz in Lübeck und Bernd Hannemann, Stiftungsvorstand der Diakonie Stiftung Schleswig-Holstein, berichteten von ihren Erfahrungen und verorteten die Stiftungsarbeit in der Gesellschaft vor dem Hintergrund ihrer Rolle, der Wirkung und auch der dazugehörigen Transparenz.
Durch die am 16. März 2023 organisierte Podiumsdiskussion führte als Moderator Pastor Friedemann Magaard. Zunächst wurden die beiden Stiftungen mit Förderzweck und Motivation vorgestellt. Die Michael-Haukohl-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt die Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Schwerpunktmäßig hat sich die Stiftung in den Bereichen der Förderung on Sozialkompetenz, kultureller Bildung, Berufsorientierung und Ermöglichung von Auslandserfahrungen verortet. Die Diakonie Stiftung Schleswig-Holstein zeigt sich hingegen mit breiter gefächerten Förderzielen. Sie sieht sich in der Aufgabe kirchlich-diakonische soziale Arbeit zu unterstützen und mitzugestalten.
Die Motivation eine Stiftung zu gründen sieht Michael Haukohl durchaus als eine mögliche Antwort auf die Frage „Was bleibt?“. Es sei das Bewusstsein, dass man ganz konkret etwas bewirken kann. Attraktiv sei dabei, dass man als Stifter den Stiftungszweck gezielt formulieren kann und somit Einfluss auf die Förderschwerpunkte nehmen kann, erläuterte Michael Haukohl. Gleichermaßen haben sich die staatlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren so verändert, dass es ebenfalls steuerliche Anreize gäbe Stiftungen mitzudenken, ergänze Bernd Hannemann. Im Vordergrund stehe jedoch vorrangig, Vermögen sinnvoll oder sogar sinnstiftend der Gesellschaft zukommen zu lassen und so Impulse zu setzen.
Gleichermaßen, so stellte Michael Haukohl fest, ließe sich beobachten, dass der Umgang mit Wohlstand in Deutschland recht dezent in die Öffentlichkeit getragen werde. Das Bewusstsein für Stiftungen, beziehungsweise für die Stiftungsarbeit, sei nicht so stark in unserer Gesellschaft verbreitet wie beispielsweise in den USA, in denen große und vor allem öffentlichkeitswirksame Stiftungen wahrzunehmen seien. Stiftungsarbeit ist jedoch weit mehr als das Gründen einer Stiftung und der Beschreibung eines Stiftungszweckes, so führte Bernd Hannemann weiter aus. Die daran anknüpfende Projektarbeit unterstütze gemeinnützige Anliegen. „Man sollte sich nicht schämen, bei Bedarf auch um Unterstützung zu bitten, um konkrete Projekte auch realisieren zu können.“ Die Etablierung der Begrifflichkeit des Fundraising trage dazu bei, dass die Bereitschaft zur Beteiligung gewachsen sei. Bernd Hannemann plädierte dafür, dass ein breites Bewusstsein dafür geschaffen werden sollte, dass sich Stiftungen gesellschaftlichen Aufgaben annehmen und diese durch konkrete Projekte angehen. Dabei sei sie Unmittelbarkeit und die Flexibilität eine absolute Stärke von Stiftungen.
Michael Haukohl berichtet weiter, dass ein besonderes Augenmerk bei Förderung der Michael-Haukohl-Stiftung auf die Nachhaltigkeit der Projekte gelegt werde. So sei es ihm als Stifter eine besondere Freude, wenn Projekte nach der Förderung einen Anknüpfungspunkt an eine Weiterfinanzierung von beispielsweise der Stadt Lübeck finden. Michael Haukohl erläuterte: „Stiftungsarbeit ist auch immer unternehmerisches Arbeiten. Wir fördern eben auch Projekte, die eben einfach getan werden müssen wie beispielsweise die Erneuerung einer Heizung in einer Schule.“
Es komme häufiger vor, dass Projekte gefördert werden, die eigentlich Aufgaben von Schulträger oder Staat seien. „Stiftungen können risikoreichere Projekte angehen, die der Staat nicht beziehungsweise noch nicht angehen könne“, so Michael Haukohl weiter. Stiftungsarbeit kann, bei Förderung von Projekten die eigentlich in das staatliche Aufgabenfeld fielen, eine Entlastung für den Staat darstellen. Wertvoll ist eine solche Projektarbeit, wenn dadurch das Bewusstsein für die Relevanz eines Bedarfes gesellschaftlich gestärkt werden. „Es ist jedoch nicht die primäre Aufgabe von Stiftungen staatliche Aufgaben zu übernehmen. Es steht die ständige Frage im Raum, wo Stiftungen entlasten sollten und wo auch ganz klar staatliches Handeln gefragt ist“, ergänzte Bernd Hannemann. Ein Beispiel hierfür sei die Entscheidung, als Diakonie Stiftung Schleswig-Holstein, in die soziale Rendite zu investieren und ein Wohnprojekt für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie Wohnungslosigkeit, zu starten. „Es bringt keine große monetäre Rendite, es ist aber ein Beispiel dafür wie es funktionieren kann. Wir als Diakonie und auch als Kirche haben die Verantwortung einen Impuls zu setzen!“, so Bernd Hannemann weiter. Das beschriebene Wohnprojekt sei ein Impuls dafür wie das politisch gesetzte Ziel, zur Überwindung von Obdachlosigkeit in Deutschland, erreicht werden könnte.
Neben dem Diskurs um die Rolle und Wirkung von Stiftungsarbeit in der Gesellschaft wurde das Augenmerk ebenfalls auf das Thema der Transparenz gelegt. Der Grundsatz einer Stiftung liege darin, dass einer Stiftung ein gewisses Stiftungskapital mit einem beschriebenen Stiftungszweck zu Grunde liege, führte Haukohl aus. Weiter betonte der erfahrene Stifter: „Um Projekte zu fördern, muss eine Stiftung genau wissen, wofür sie steht. Als Stifter beschreibt man einen Stiftungszweck, jedoch die wirkliche Arbeit kommt erst danach, wenn es darum geht die Feinheiten auszuarbeiten. Aus diesem Grund ist es wichtig eine Stiftung zu Lebzeiten zu gründen, um eine Entwicklung zu ermöglichen.“ Um einer solchen Verantwortung gerecht zu werden, ist es von Bedeutung, dass auch eine Stiftung einem Kontrollmandat unterliegt. In der internen Arbeit wird dies durch die Satzung und das Einrichten von Stiftungsorganen, wie beispielsweise dem Vorstand, geregelt. „Dieser ist dafür zuständig das Stiftungskapital verantwortungsvoll zu verwalten und auch aktiv wirksame Vermögensverwaltung zu betreiben“, so Bernd Hannemann. Gleichzeitig sollten im Sinne des Stiftungszweckes entsprechende Förderungen realisiert und evaluiert werden. Die Veröffentlichung von Jahresberichten einer Stiftung kann von Seiten der Stiftung zu weiterer Transparenz beitragen. Neben den internen Stiftungsorganen sichert auch eine stattliche Aufsicht den verantwortungsvollen Umgang.
Kontrovers wurde im Verlauf der Veranstaltung, gemeinsam mit den Besuchern, die Frage diskutiert, ob es nicht vielleicht sinnvoll sei grundsätzlich hohes Vermögen mehr zu besteuern, beispielsweise durch entsprechende Erbschaftsteuern. „Das wertvolle an der Stiftungsarbeit ist ja, dass Stiftungen genau in den Lücken Förderungen realisieren können, in denen der Staat nicht agiert. Und ich gebe zu bedenken, dass der Staat die Gelder anders als eine Stiftung einsetzen würde. Als Beispiel wären hier der Straßenbau oder sogar die Aufrüstung von Waffen zu nennen anstatt die Förderung von Bildungsarbeit,“ brachte sich Stifterin Ina Haukohl in die Diskussion mit ein.
Zusammenfassend vermittelte die Diskussion den Eindruck, dass beide Podiumsredner sich in einer Sache einig waren: Stiftungsarbeit bereitet eine große Freude. Es ermöglicht gemeinnützige Beteiligung und das auch über das eigene Leben hinaus. Eine Stiftung bleibt. Katharina Kahn