Schleswig-Holstein stimmt der Verlängerung der Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 zu. Das hat die Landesregierung am 10. November 2020 auf einer Kabinettssitzung beschlossen. Das Kabinett hat damit auch der Verlängerung der Laufzeit der Stiftung bis zur Auszahlung der finanziellen Leistungen an die Betroffenen spätestens im Jahr 2023, sowie der Erhöhung des Stiftungsvermögens um rund 17,5 Millionen Euro zugestimmt.

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe haben Bund, Länder und Kirchen Ende 2016 errichtet, um ein Hilfesystem für Menschen zu schaffen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben.

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Die Coronavirus-Pandemie hat dazu geführt, dass Gespräche mit den Betroffenen und Informationsveranstaltungen in den Einrichtungen nicht stattfinden konnten, um noch mehr Betroffene auf die Stiftungsleistungen aufmerksam zu machen. Auch deshalb ist die Zahl der Anträge bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe in den vergangenen Monaten stark zurückgegangen. Zudem konnten eingegangene Anträge zwischenzeitlich nicht bearbeitet werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Betroffene ein halbes Jahr mehr Zeit erhalten, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Stiftung zu stellen. In Schleswig-Holstein hoffen wir sehr, dass davon so viele Betroffene wie möglich Gebrauch machen werden.“

Die Stiftung gewährt Betroffenen eine pauschale personenbezogene Geldleistung von 9.000 Euro, sogenannte Anerkennungsleistung. Darüber hinaus können Betroffene einen pauschalen einmaligen Betrag als Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit erhalten. Bislang hat die Stiftung 931 Betroffenen in Schleswig-Holstein Leistungen von knapp 9,7 Millionen Euro ausgezahlt.

Um Leistungen aus dem Stiftungsvermögen zu erhalten, müssen sich Betroffene aus Schleswig-Holstein an die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesamt für soziale Dienste in Neumünster wenden und sich dort für Leistungen anmelden. Dort sind Antje Christiansen (Tel.: 04321 913-753, E-Mail: antje.christiansen(at)lasd.landsh.de) und Britta Tölch (Tel.: 04321 913-751, britta.toelch(at)lasd.landsh.de) für die Betreuung der Betroffenen und die Bearbeitung ihrer Anträge zuständig.